Das Wachstumschancengesetz steckt zurzeit fest, weil der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Die Sitzung des Vermittlungsausschusses, in dem das Wachstumschancengesetz verhandelt wird, findet am 21.2.2024 statt. Da das Wachstumschancengesetz zustimmungspflichtig ist, kann dies erst in der nächsten darauffolgenden Sitzung des Bundesrats am 22.3.2024 erfolgen.
Fazit: Wenn der Vermittlungsausschuss sich am 21.2.2024 zu einer Einigung durchringen wird, kann man zwar davon ausgehen, dass diese gesetzlich umgesetzt wird. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird jedoch erst nach dem 22.3.2024 möglich sein.
Das Wachstumschancengesetz enthält zahlreiche Maßnahmen, um das Steuersystem an zentralen Stellen zu vereinfachen und durch Anhebung von Schwellenwerten und Pauschalen vor allem kleine Betriebe von Bürokratie zu entlasten. Hierbei handelt es sich z. B. um folgende Maßnahmen:
Vieles wird sich rückwirkend ab dem 1.1.2024 ändern. Da der Vermittlungsausschuss erst am 21.2.2024 verhandelt, sind exakte Aussagen – auch hinsichtlich einer rückwirkenden Anwendung – jedoch erst dann möglich sind.
Hinweis: Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Die erforderliche Anpassung der steuerlichen Regelungen ist aus dem Wachstumschancengesetz herausgenommen worden und noch vor dem 1.1.2024 in Kraft getreten, sodass sich zumindest in diesem Bereich keine Regelungslücken ergeben.