Der Umweltbonus für den Erwerb von Elektroautos (batteriebetrieben) und Plug-in-Hybridelektroautos ist zuletzt mit Genehmigung der EU-Kommission als Innovationsprämie weitergeführt worden. Die aktuellen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 4.11.2019 und vor dem 1.1.2026 zugelassen wurden bzw. werden. Die Förderbeträge (Zuschüsse) sehen wie folgt aus:
1. | Förderung von Elektroautos (batteriebetrieben) bis zu einem Listenpreis bis 40.000 € |
6.000 € |
Herstelleranteil | 3.000 € | |
Summe | 9.000 € |
2. | Förderung von Elektroautos (batteriebetrieben) mit einem Listenpreis von über 40.000 € |
5.000 € |
Herstelleranteil | 2.500 € | |
Summe | 7.500 € |
3. | Förderung von Plug-in-Hybridelektroautos bis zu einem Listenpreis bis 40.000 € |
4.500 € |
Herstelleranteil | 2.500 € | |
Summe | 7.000 € |
4. | Förderung von Plug-in-Hybridelektroautos mit einem Listenpreis von über 40.000 € |
3.750 € |
Herstelleranteil | 1.875 € | |
Summe | 4.620 € |
Die Weiterführung der Innovationsprämie war zuletzt ungewiss. Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag ausgeführt, sie werde "die Innovationsprämie zur Unterstützung der Anschaffung elektrischer Pkw unverändert nach der bisherigen Regelung bis zum 31.12.2022 fortführen". Ab dem 1.1.2023 soll die Förderung grundsätzlich neu ausgestaltet werden.
Konsequenzen: Wer die Innovationsprämie erhalten möchte, sollte nicht erst am Jahresende 2022 seine Entscheidung zur Anschaffung eines batteriebetriebenen Elektroautos oder eines Plug-in-Hybridelektroautos treffen, weil Neufahrzeuge oft eine lange Lieferzeit haben. Die Innovationsprämie kann nur sicher gewährt werden, wenn das Neufahrzeug noch in diesem Jahr geliefert wird. Daher sollte der Händler eine Lieferung noch in diesem Jahr verbindlich garantieren.