Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabetermine sind zu beachten.
Für den Monat Mai 2022:
Art der Abgabe |
Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- monatliche Abgabe
- Abgabe mit Dauerfristverlängerung
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10.06.2022
11.07.2022
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Zusammenfassende Meldung |
27.06.2022 |
Sozialversicherung |
28.06.2022 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
10.06.2022 |
Einkommensteuer-Vorauszahlung, 2. Quartal |
10.06.2022 |
Für den Monat Juni 2022:
Art der Abgabe |
Abgabe- und Fälligkeitstermin |
Umsatzsteuer-Voranmeldung
- monatliche Abgabe
- Abgabe mit Dauerfristverlängerung
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11.07.2022
10.08.2022 |
Zusammenfassende Meldung |
25.07.2022 |
Sozialversicherung |
27.07.2022 |
Lohnsteuer-Anmeldung |
11.07.2022 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
- bei einer Überweisung der Betrag spätestens am Abgabetermin auf dem Konto des Finanzamts eingegangen ist (keine Säumniszuschläge bei Überweisung, wenn der Betrag innerhalb von 3 Tagen nach dem Termin auf dem Konto des Finanzamts eingeht = Zahlungsschonfrist; Zahlung innerhalb der Schonfrist ist dennoch eine unpünktliche Zahlung),
- bei Zahlung mit Scheck gilt die Zahlung erst 3 Tage nach Scheckeinreichung als bewirkt, auch wenn der Betrag früher beim Finanzamt gutgeschrieben wird,
- dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt wurde; die Zahlung gilt immer als pünktlich, auch wenn das Finanzamt später abbucht.
Quelle: Sonstige | Sonstige | . | 02-06-2022