

Die folgenden Steuertermine bzw. Abgabefristen sind im kommenden Monat zu beachten.
Für den Monat November 2025:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
|---|---|
|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
10.12.2025 |
| Zusammenfassende Meldung | 29.12.2025 |
| Sozialversicherung | 26.11.2025 |
| Lohnsteuer-Anmeldung | 10.12.2025 |
Für den Monat Dezember 2025:
| Art der Abgabe | Abgabe- und Fälligkeitstermin |
|---|---|
|
Umsatzsteuer-Voranmeldung
|
12.01.2026 |
| Zusammenfassende Meldung | 26.01.2026 |
| Sozialversicherung | 29.12.2025 |
| Lohnsteuer-Anmeldung | 12.01.2026 |
| Einkommensteuer-Vorauszahlung Q4 2025 | 10.12.2025 |
Hinweis: Die Abgabetermine entsprechen den Zahlungsterminen.
Die Zahlung ist fristgerecht, wenn
Hinweis: Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss nicht jährlich wiederholt werden, da die Dauerfristverlängerung solange gilt, bis der Unternehmer seinen Antrag zurücknimmt oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft. Die 1/11 -Sondervorauszahlung muss dagegen von den Unternehmern, die ihre Voranmeldungen monatlich zu übermitteln haben, für jedes Kalenderjahr, für das die Dauerfristverlängerung gilt, bis zum 10. Februar berechnet, angemeldet und entrichtet werden.