Soloselbständige, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, können seit dem 4.10.2021 Direktanträge für die „Neustarthilfe Plus“ für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten. Die Antragsfrist wurde bis zum Jahresende verlängert.
Die Antragsstellung erfolgt über die Plattform "Überbrückungshilfe für Unternehmen". Die Förderbedingungen sind auf dieser Website (in FAQ-Listen) veröffentlicht. Die Anträge für die verlängerte Neustarthilfe Plus für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die ihre Anträge über prüfende Dritte (z. B. Steuerberater) einreichen müssen, können ab Anfang November 2021 gestellt werden.
Die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 ist inhaltlich unverändert bis zum Jahresende 2021 verlängert worden. Antragsberechtigt für die Direktantragstellung Neustarthilfe Plus sind Soloselbständige mit oder ohne Personengesellschaften sowie weitere Personengruppen, wie sogenannte kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten und unständige Beschäftigte. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Selbständigkeit im Haupterwerb ausgeübt wird und dass höchstens eine Teilzeitkraft beschäftigt wird.
Auch die verlängerte Neustarthilfe Plus wird als Vorschuss ausgezahlt. Bei der Endabrechnung müssen Antragsteller dann die Umsatzeinbußen darlegen und nachweisen. Wenn sie im Förderzeitraum Juli bis September bzw. Oktober bis Dezember 2021 Umsatzeinbußen von über 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019 zu verzeichnen haben, können Sie den Zuschuss in voller Höhe behalten. Fallen die Umsatzeinbußen geringer aus, wird die Neustarthilfe Plus mit der Endabrechnung (anteilig) gekürzt und ist dann gegebenenfalls anteilig bis zum 30.9.2022 zurückzuzahlen.
Soloselbständige, die bereits die Neustarthilfe Plus für die Monate Juli bis September 2021 erhalten haben, und weitere Hilfe benötigen, können bis zum 31. Dezember 2021 einen neuen Antrag für die Monate Oktober bis Dezember 2021 stellen. Wenn sich keine weiteren Änderungen ergeben haben, genügt dazu ein Klick im Antragssystem.
Wichtig! Die im Antrag angegebene Kontonummer muss fehlerfrei eingegeben werden und mit der Kontonummer übereinstimmen, die beim Finanzamt hinterlegt ist. Bei Anträgen mit abweichenden Kontonummern kommt es immer wieder zu Rückfrageschleifen und damit zu Verzögerungen bei der Auszahlung.