Es liegt ein Minijob vor, wenn der regelmäßige Arbeitslohn im Monat nicht mehr als 450 € beträgt. Die Dauer der täglichen, wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit spielt grundsätzlich keine
Rolle. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass der Mindestlohn nicht unterschritten werden darf. Der Mindestlohn von derzeit 9,50 € pro Stunde steigt ab dem 1.7.2021 auf 9,60 € pro Stunde.
Arbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen also kontrollieren, ob Anpassungen erforderlich sind.
Wichtig! Arbeitgeber, die mit ihrem Minijobber eine monatliche Arbeitszeit von 47 Stunden vereinbart haben, müssen die Arbeitszeit anpassen, weil ansonsten ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich entsteht.