Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket des Koalitionsausschusses vom 03. Juni 2020

Jetzt ist es raus, das Konjunkturpaket, mit dem unsere Regierung die Wirtschaft unterstützen und entlasten will. Ob sie allerdings mit der geplanten Senkung der Umsatzsteuer für 6 Monate wirklich Entlastung schafft ist fraglich. Der organisatorische Aufwand, der hier notwendig wird, steht in keinem Verhältnis zu den gewollten Entlastungen. Dabei ist zu beachten, dass alle Dauerrechnungen anzupassen sind, Teilleistungen zu berücksichtigen sind, der Leistungszeitraum entscheidend ist, Schlussrechnungen und Abschlagsrechnungen aufzuteilen sind usw.. Es stellt sich zusätzlich die Frage, ob die geplante Steuersenkung für Gaststätten jetzt tatsächlich daran angepasst wird.

Auch soll wieder eine degressive Abschreibung eingeführt werden.

Interessant ist auch die geplante Änderung hinsichtlich der Anrechnung des Gewerbesteuer-Messbetrags bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften.

„Um die Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen zu verbessern, wird das Körperschaftsteuerrecht modernisiert: u.a. durch ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.“

Es bleibt spannend, wann das Gesetz durch den Bundesrat kommt und wieviel Zeit allen Beteiligten zur Umsetzung bleibt.

Gern stehen wir Ihnen bei anstehenden Fragen zur Seite und zur Verfügung. Wir informieren Sie direkt, sobald hier eine gesetzliche Regelung vorliegt und auf was zu achten ist.

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