Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ord­nungs­geldverfahren gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, erst nach den Osterfeiertagen einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen be­rücksichtigt werden.

Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html?fbclid=IwAR2klxnopVjWHXXPoAT2OJ7uG-T_ae1x5_IdOi1EOfMxltp0kVWvQB2Idt0

error: