Geräte, die gleichzeitig als Drucker, Fax, Scanner und Kopierer genutzt werden können, bezeichnet man als Multifunktionsgeräte. Ein Multifunktionsgerät ist bereits dann selbständig nutzbar, wenn eine der Funktionen diese Voraussetzung erfüllt. Kann ein Gerät als Drucker, Scanner und Kopierer genutzt werden, dann ist es selbständig nutzbar, weil es zumindest als Kopierer unabhängig von anderen Geräten genutzt werden kann.
Ein derartiges Multifunktionsgerät hat mehrere Funktionen und davon abhängig auch mehrere Nutzungsdauern. Da das Kombinationsgerät aber trotz der unterschiedlichen Funktionen ein einheitliches Gerät ist, muss eine einheitliche Nutzungsdauer festgelegt werden. Bei einem Kombinationsgerät kommt darauf an, dass alle Funktionen nutzbar sind. Sobald eine Funktion nicht mehr nutzbar ist, ist das Multifunktionsgerät nicht mehr voll nutzbar. Konsequenz: Es ist die Nutzungsdauer des Geräts mit der kürzesten Nutzungsdauer zugrunde zu legen.
Denn die Nutzungsdauer der Einzelgeräte sieht nach der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verwendbaren Wirtschaftsgüter unterschiedlich aus.
Drucker und Scanner als Peripheriegeräte zum PC für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2020 |
1 Jahr |
Faxgerät (Textendeinrichtung) | 6 Jahre |
Kopierer | 7 Jahre |
Ergebnis: