Monatliche Mandanteninformation (Juni 2021)

hier finden Sie die monatliche Mandanteninformation für den Monat Juni 2021.

Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

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Monatliche Mandanteninformationen (Mai 2021)

hier finden Sie die monatliche Mandanteninformation für den Monat Mai 2021.

mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich da-rüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

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Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat am Montag, 29. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz (19/20058) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/20332) beschlossen. CDU/CSU und SPD stimmten für das Gesetz, AfD und FDP dagegen. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages vor (19/20441). Der vollständige Gesetzestext ist hier zu finden.

Mehrwertsteuer sinkt für ein halbes Jahr

Ziel des steuerlichen Maßnahmenpakets von CDU/CSU und SPD ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt die aus der Senkung 2020 kassenwirksam werdenden Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen. 

Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro

Außerdem wird für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro gezahlt. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Kindergeldbonus wird in zwei Teilen von 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020 ausgezahlt.

Der Bund übernimmt den Länder- und Gemeindeanteil an den Mehrbelastungen aufgrund des Kinderbonus. Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben.

Neuregelungen zugunsten der Wirtschaft

Zu den die Wirtschaft betreffenden steuerlichen Maßnahmen gehört die Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats. Erweitert wird die Möglichkeit zum steuerlichen Verlustrücktrag für die Jahre 2020 und 2021 von fünf Millionen Euro beziehungsweise zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Auchwird ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 schon mit der Steuererklärung 2019 unmittelbar finanzwirksam nutzbar zu machen.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent, höchstens aber des 2,5-fachen der linearen Abschreibung, für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden.

Dienstwagen und Forschungszulage

Bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Dienstwagen, die kein Kohlendioxid ausstoßen, wird der Höchstbetrag des Bruttolistenpreises von 40.000 auf 60.000 Euro erhöht. Zu den weiteren Maßnahmen gehört unter anderem die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage der steuerlichen Forschungszulage auf vier Millionen Euro im Zeitraum von 2020 bis 2025.

In Fällen der Steuerhinterziehung kann künftig die Einziehung rechtswidrig erlangter Taterträge auch dann angeordnet werden, wenn der Steueranspruch erloschen ist. Die Grenze der Verfolgungsverjährung wird auf das Zweieinhalbfache der gesetzlichen Verjährungsfrist verlängert.

Entlastung für Länder und Kommunen

Für das laufende Jahr wird mit Steuermindereinnahmen von rund 23,39 Milliarden Euro gerechnet, von denen rund 20,08 Milliarden Euro auf den Bund entfallen sollen. Knapp 13 Milliarden Steuerausfälle entstehen durch die Absenkung der Mehrwertsteuer, der Kinderbonus schlägt mit 5,4 Milliarden Euro zu Buche und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit 415 Millionen Euro.

2021 sollen die Steuermindereinnahmen insgesamt bei rund 12,84 Milliarden Euro liegen, davon rund 6,26 Milliarden Euro für den Bund.

Der Deutsche Steuerberaterverband gibt hier für Steuerberater und Mandanten eine gute Übersicht über alle Regelungen.

Ebenso hat das Bundesfinanzministerium nun das finale BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020 veröffentlicht.

Auch unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Überbrückungshilfe, sollte diese notwendig sein.


Aktuelles zum Corona-Virus

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde,

Corona ist aktuell überall und kann sich zur existenziellen Bedrohung auswachsen. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite.

Die verfügbaren Informationen ändern sich täglich, sogar zum Teil stündlich. Wir hoffen, dass unsere Aufstellung und Sammlung Ihnen hilft, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden und zu mildern.

Denken Sie daran: Sie können uns immer ansprechen und sich über die geeigneten Maßnahmen informieren. Führen Sie frühzeitig Gespräche, lassen Sie sich beraten und denken Sie in alle Richtungen. Denn nur so können Sie die Herausforderung meistern.

Unsere Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der tagesaktuellen Entwicklungen. Dennoch bemühen wir uns, Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie in dieser Krise zu unterstützen.

Lassen Sie uns vorangehen und gemeinsam die Krise aktiv meistern.

Das Team der Kanzlei Ariane Wiegand-Striewe, Steuerberater

Beachten Sie bitte, dass sich die Informationslage laufend ändert. Unsere Aussagen bilden den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung ab und können möglicherweise durch tagesaktuelle Entwicklungen überholt sein. Ebenso stellen sie keine persönliche Beratung dar oder können diese ersetzen.

Bei Fragen Ihre individuelle Situation betreffend stehen wir Ihnen selbstverständlich stets zur Verfügung.

Nachfolgend sammeln wir für Sie nützliche Links und Informationen:

  1. Informationen für Unternehmer und Kulturschaffende:
  2. Kurzarbeitergeld:
  3. Insolvenzantragpflicht:
    • Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine Lösung vor, die die Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzt (siehe Pressemitteilung)

Aktuellste Info der Stadt Leipzig:


Finanzbürgermeister Torsten Bonew sagt Unterstützung für Unternehmen zu:

Aussetzung Gewerbesteuer
Leipzigs Kämmerer hat mit Wirkung von heute (25.03.2020) den Zahltermin 15. Mai 2020 für die Gewerbesteuer ausgesetzt. Das bedeutet, dass im Mai keine fälligen Gewerbesteuern von der Stadt abgebucht werden und auch keine Überweisungen notwendig sind. Der nächste Termin bleibt vorerst der 15. August 2020. Dafür brauchen keine individuellen Anträge gestellt werden. Darüber hinaus können Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer bis zum 31. Dezember 2020 formlos und vereinfacht per Fax (0341 123-3025) oder per E-Mail (amt20_steuern@leipzig.de) an die Stadtkämmerei (Abteilung Steuern) gestellt werden.
Ebenso kann im Einzelfall die Stundung der Grundsteuer und der Vergnügungssteuer beantragt werden. Auf der Internetseite des Dezernates Finanzen der Stadt Leipzig können diese Informationen abgerufen werden.




Mandanteninformation 1/2018 (Januar/Februar)

Themen dieser Ausgabe:

  • Darlehen von GmbH-Gesellschaftern
  • Zuzahlungen zum Dienstwagen
  • Überlassung geleaster Diensträder
  • Aufladen von Elektrofahrzeugen
  • Rentenversicherungsbeiträge sinken
  • Neues zum häuslichen Arbeitzimmer (detailiertes Merkblatt im Downloadbereich)