Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde,
Corona ist aktuell überall und kann sich zur existenziellen Bedrohung auswachsen. Dabei stehen wir Ihnen zur Seite.
Die verfügbaren Informationen ändern sich täglich, sogar zum Teil stündlich. Wir hoffen, dass unsere Aufstellung und Sammlung Ihnen hilft, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um Schaden von Ihrem Unternehmen abzuwenden und zu mildern.
Denken Sie daran: Sie können uns immer ansprechen und sich über die geeigneten Maßnahmen informieren. Führen Sie frühzeitig Gespräche, lassen Sie sich beraten und denken Sie in alle Richtungen. Denn nur so können Sie die Herausforderung meistern.
Unsere Empfehlungen stehen unter dem Vorbehalt der tagesaktuellen Entwicklungen. Dennoch bemühen wir uns, Ihnen wertvolle Tipps zu geben und Sie in dieser Krise zu unterstützen.
Lassen Sie uns vorangehen und gemeinsam die Krise aktiv meistern.
Das Team der Kanzlei Ariane Wiegand-Striewe, Steuerberater
Beachten Sie bitte, dass sich die Informationslage laufend ändert. Unsere Aussagen bilden den Stand zum Zeitpunkt der Erstellung ab und können möglicherweise durch tagesaktuelle Entwicklungen überholt sein. Ebenso stellen sie keine persönliche Beratung dar oder können diese ersetzen.
Bei Fragen Ihre individuelle Situation betreffend stehen wir Ihnen selbstverständlich stets zur Verfügung.
Nachfolgend sammeln wir für Sie nützliche Links und Informationen:
- Informationen für Unternehmer und Kulturschaffende:
- Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Land Sachsen – Informationen zum Infektionsschutzgesetz: Entschädigungen für Eltern und Erstattung wegen Verdienstausfall
- geplante Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige
- Land Sachsen – Um den von der Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen weitere Erleichterungen zu verschaffen, ist es ab sofort auch möglich, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null Euro herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden. Für die Nutzung dieser Möglichkeit genügt ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt.
- Kreatives Sachsen für Künstler und Kulturschaffende
- aktuelles BMF-Schreiben zu den steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkung des Coronavirus vom 19.03.2020
- Bundesfinanzministerium
- Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
- Informationen der Steuerberaterkammer Sachsen
- IHK zu Leipzig
- Hotline der Wirtschaftsförderung Leipzig 0341 – 123 – 5885, weitere Infos dazu auf der Website der Stadt Leipzig
- Kurzarbeitergeld:
- Die Kurzarbeit ist zunächst anzumelden: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
- und danach zu beantragen:
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/antrag-kug107_ba015344.pdf
- Weiterführende Hinweise dazu finden Sie auf der Webseite der Arbeitsagentur: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
- Insolvenzantragpflicht:
- Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine Lösung vor, die die Insolvenzantragspflicht für geschädigte Unternehmen aussetzt (siehe Pressemitteilung)
- Weitere Informationen finden Sie unter:
- Stadt Leipzig
- Deutscher Steuerberaterverband e.V. – Zusammengefasste Informationen für Steuerberater und Mandanten
- Minijobzentrale – Hinweise
- DIHK
- KfW Förderung
- kostenlose Kfw-Hotline 0800-539 9001
- SAB-Förderung kostenfreie Hotline 0351-4910 1100
- BMWi Förderhotline: 030-18615 8000
- Bürgschaftsbanken der Länder
- Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus (Quarantänemaßnahmen, Umgang mit Verdachtsfällen, etc.): Telefon 030-34646 5100
- Hier auch nützliche Hinweise:
Aktuellste Info der Stadt Leipzig:
Finanzbürgermeister Torsten Bonew sagt Unterstützung für Unternehmen zu:
Aussetzung Gewerbesteuer
Leipzigs Kämmerer hat mit Wirkung von heute (25.03.2020) den Zahltermin 15. Mai 2020 für die Gewerbesteuer ausgesetzt. Das bedeutet, dass im Mai keine fälligen Gewerbesteuern von der Stadt abgebucht werden und auch keine Überweisungen notwendig sind. Der nächste Termin bleibt vorerst der 15. August 2020. Dafür brauchen keine individuellen Anträge gestellt werden. Darüber hinaus können Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer bis zum 31. Dezember 2020 formlos und vereinfacht per Fax (0341 123-3025) oder per E-Mail (amt20_steuern@leipzig.de) an die Stadtkämmerei (Abteilung Steuern) gestellt werden.
Ebenso kann im Einzelfall die Stundung der Grundsteuer und der Vergnügungssteuer beantragt werden. Auf der Internetseite des Dezernates Finanzen der Stadt Leipzig können diese Informationen abgerufen werden.