Monatliche Mandanteninformation (Juni 2021)

hier finden Sie die monatliche Mandanteninformation für den Monat Juni 2021.

Aus umsatzsteuerlichen Versandhandelsumsätzen werden zum 01.07.2021 sog. Fernverkäufe. An die Stelle der nationalen Lieferschwellen tritt eine europaweit einheitliche Geringfügigkeitsschwelle von 10.000 Euro. Unternehmer können ihre im EU-Ausland steuerpflichtigen Fernverkäufe über den sog. One-Stop-Shop melden.

Die Ermittlung der Kosten für die private Nutzung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Pkw bereitet immer wieder Schwierigkeiten. Zwar sieht das Gesetz eine grundsätzlich einfache Regelung für die Bewertung vor, aber danach sind Besonderheiten und Ausnahmen zu berücksichtigen.

Viele Menschen kennen und benutzen Gutscheinbücher. Ob die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern dem Regelumsatzsteuersatz unterliegen, hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden.

Es klingt im ersten Moment seltsam, dennoch hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zu entscheiden, ob ein Sturz auf dem Weg ins Homeoffice gesetzlich unfallversichert ist.

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Monatliche Mandanteninformationen (Mai 2021)

hier finden Sie die monatliche Mandanteninformation für den Monat Mai 2021.

mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Regelungen zu Sachbezügen verschärft. Das Bundesfinanzministerium bezieht in einem Schreiben umfangreich Stellung zur Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug und zeigt anhand von verschiedenen Beispielen auf, welche Leistungen und Gutscheine bzw. Geldkarten als Sachbezug und welche als Geldleistung zu qualifizieren sind.

Die Finanzgerichte haben sich immer wieder mit Fragen zu erzeugtem Strom durch Photovoltaikanlagen zu beschäftigen. So hatte das Finanzgericht Niedersachsen über die Frage zu entscheiden, ob Strom, den der Vermieter über eine Photovoltaikanlage erzeugt und an die Mieter liefert, umsatzsteuerlich als Nebenleistung der Vermietung anzusehen ist.

Auch im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen treten immer wieder neue Fragestellungen auf. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied kürzlich da-rüber, ob eine Schlussbesprechung bei einer Betriebsprüfung die persönliche Anwesenheit der Teilnehmer erfordert.

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Monatliche Mandanteninformationen (April 2021)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier finden Sie die monatliche Mandanteninformation für den Monat April 2021.

Bitte beachten Sie, dass der zeitliche Aufschub für die Umrüstung elektronischer Kassen auf TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) endet. Die Nichtbeanstandungsregelung der Länder läuft grundsätzlich zum 31.03.2021 aus. Grundsätzlich deshalb, da nach einer erstmaligen Fristverlängerung bis zum 30.09.2020 die zweite Fristverlängerung zum 31.03.2021 ausläuft.

Die Finanzverwaltung ändert ihre Auffassung zur Nutzungsdauer von Computern und Software. Die bisher für eine steuerliche Absetzung anzusetzende Nutzungsdauer von drei Jahren kann demzufolge mit einem Jahr angenommen werden und findet erstmals Anwendung in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden.

Die Corona-Krise erfasst weiterhin viele Bereiche, wie zum Beispiel die Besteuerung von Mieteinkünften beim Ausbleiben von Mieteinnahmen. Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat daher erläutert, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.

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Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019

Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ord­nungs­geldverfahren gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, erst nach den Osterfeiertagen einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Betei­ligten angemessen be­rücksichtigt werden.

Quelle: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html?fbclid=IwAR2klxnopVjWHXXPoAT2OJ7uG-T_ae1x5_IdOi1EOfMxltp0kVWvQB2Idt0


Aktuellste Informationen zu Corona-Hilfen der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

Auf der Website der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt finden Sie unter diesem Link aktuelleste Informationen zu

  • ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II-III,
  • Novemberhilfe I,
  • Dezemberhilfe I,
  • Neustarthilfe und
  • Novemberhilfe II PLUS,
  • Dezemberhilfe II PLUS,
  • Novemberhilfe III EXTRA,
  • Dezemberhilfe III EXTRA

Der neueste Stand ist jeweils in Orange kennzeichnet. Haben Sie Fragen dazu, dann sprechen Sie uns gern darauf an.


Mandanten-Information zum Jahreswechel

Themen der Ausgabe:

  • Themen dieser Mandanten-Informationen zum Jahressteuergesetz 2020 sind u.a.
    • Keine Anhebung der GWG-Grenze
    • Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag
    • Steuerfreiheit des Kurzarbeitergeldes und des Coronabonus verlängert
    • Gehaltsumwandlungen
    • Einführung der Home-Office-Pauschale
    • Anpassung bei verbilligter Vermietung
    • Verluste aus Darlehensforderungen
    • Erhöhung Übungsleiterfreibeträge und Freibetrag nebenberufliche Tätigkeiten
    • Vereinfachter Spendennachweis
    • Steuererstattungsansprüche erhöhen Wert des Nachlasses
    • Sachbezugswerte 2021
    • Rechengrößen der Sozialversicherung 2021


Novemberhilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

bekanntlich wurde für den „Lockdown light“ im laufenden November wieder ein neues Maßnahmenpaket erlassen, das wir gern kurz darstellen möchten. Für diese außerordentliche Wirtschaftshilfe gelten folgende Rahmenbedingungen:

  1. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind direkt von den aktuellen Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, sowie auch indirekt betroffene Unternehmen (das sind Unternehmen, die nachweislich 80% ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen).
  2. Welche Förderung gibt es? Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt, grundsätzlich bis zu einer Obergrenze von 1 Mio. Euro.

    Soloselbstständige können stattdessen auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen. Bei Antragsberechtigten, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.
  3. Anrechnung erhaltener Leistungen sowie erzielter Umsätze: Andere staatliche Leistungen, die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld. Auch Umsätze, die  im November trotz der grundsätzlichen Schließung erzielt werden können, werden angerechnet, allerdings nur, soweit sie 25 Prozent des Vergleichsumsatzes überschreiten.
  4. Sonderregelegung für Restaurants: wenn diese Speisen im Außerhausverkauf anbieten, wird die Umsatzerstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf diejenigen Umsätze begrenzt, die dem vollen Mehrwertsteuersatz unterliegen, also die im Restaurant verzehrten Speisen. Damit werden die Umsätze des Außerhausverkaufs – für die der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt – herausgerechnet. Im Gegenzug werden diese Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen von der Umsatzanrechnung ausgenommen.
  5. Beispiel: Eine Pizzeria hatte im November 2019 8.000 Euro Umsatz durch Verzehr im Restaurant und 2.000 Euro durch Außerhausverkauf. Sie erhält daher 6.000 Euro Novemberhilfe (75 Prozent von 8.000 Euro), d. h. zunächst etwas weniger als andere Branchen (75 Prozent des Vergleichsumsatzes). Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2.500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
  6. Antragstellung: diese ist voraussichtlich ab KW 47 über einen prüfenden Dritten (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) möglich. sofern Sie oder Ihr Unternehmen die Kriterien für die Erlangung der neuen außerordentlichen Wirtschaftshilfen vermutlich erfüllen und Sie die Fördermittel beantragen möchten, sprechen Sie uns bitte zeitnah darauf an. So können wir rechtzeitig die Antragsberechtigung prüfen, den Antrag zusammen mit Ihnen vorbereiten und für Sie einreichen.

Soloselbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Antragstellung auch direkt vornehmen, die Einzelheiten dazu sind aber noch nicht bekannt.

Quelle: FAQ des Bundesfinanzministeriums