Inflationsausgleichsgesetz

Bei den Eckpunkten des geplanten Inflationsausgleichsgesetzes handelt es sich im Einzelnen um Folgende Maßnahmen:

Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)

Anhebung des Grundfreibetrags 2023 von 10.347 Euro auf 10.632 Euro
Anhebung des