Bei den Eckpunkten des geplanten Inflationsausgleichsgesetzes handelt es sich im Einzelnen um Folgende Maßnahmen:
Einkommensteuertarif (§ 32a EStG)
Anhebung des Grundfreibetrags 2023 von 10.347 Euro auf 10.632 Euro
Anhebung des
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.