Eine doppelte Haushaltsführung wird steuerlich anerkannt, wenn sie betrieblich bzw. beruflich veranlasst ist. Die betriebliche bzw. berufliche Veranlassung liegt immer vor, wenn neben einer Hauptwohnung eine Wohnung am Beschäftigungsort
Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen
Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.